Nutzungsbedingungen

ZeitPilot – Zeiterfassung per WhatsApp
Stand: Juni 2026 · Anbieter: Erik Bremer, [email protected]

1. Leistungsbeschreibung

ZeitPilot stellt Kundenunternehmen (Arbeitgebern) eine Software-as-a-Service-Lösung zur digitalen Arbeitszeiterfassung über WhatsApp bereit. Die Nutzung durch Mitarbeiter erfolgt ausschließlich im Auftrag und mit Wissen des jeweiligen Arbeitgebers.

2. Nutzungsberechtigung

Die Nutzung ist ausschließlich für Unternehmen bestimmt (B2B). Mitarbeiter nutzen den Dienst auf Weisung ihres Arbeitgebers. Eine private Nutzung ist nicht vorgesehen.

3. Pflichten des Kundenunternehmens

4. Verfügbarkeit

ZeitPilot strebt eine Verfügbarkeit von 99 % an, übernimmt jedoch keine Garantie für ununterbrochenen Betrieb. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit im Voraus angekündigt.

5. Haftungsbeschränkung

ZeitPilot haftet nicht für Schäden, die durch falsche oder unvollständige Zeiterfassungsdaten entstehen. Die Auswertungen dienen als Lohnvorbereitungs-Hilfe; die rechtliche Verantwortung für die Lohnabrechnung liegt beim Kundenunternehmen bzw. dessen Steuerberater.

6. Kündigung

Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Bei Kündigung werden alle Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

7. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.

8. Kontakt

[email protected]